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Sicher hast du Fragen zum Umgang mit deiner Depression in der Schule. Hier sind ein paar Antworten:

Meist ist es sinnvoll, Lehrkräfte über die Depression zu informieren. Denn im Rahmen einer Depression treten ja oft Konzentrationsschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsprobleme oder auch Müdigkeit auf. Das alles kann deinen Schulalltag und deine schulischen Leistungen beeinflussen. Wenn du Lehrkräfte über deine depressive Erkrankung offen informierst, können sie das besser berücksichtigen und dich gut unterstützen. Ob und wie viele Informationen du über deine Erkrankung an Lehrer*innen weitergibst, ist deine persönliche Entscheidung. Dabei gibt es kein „richtig“ oder „falsch“. Am besten wägst du die Entscheidung gemeinsam mit deinen Eltern und auch deinen Behandler*innen gut ab. Überlege auch gemeinsam mit deinen Behandler*innen und deinen Eltern, ob du Mitschüler*innen, denen du vertraust, über deine Erkrankung informierst. Du kannst dich auch an die Schulpsycholog*innen deiner Schule wenden. Sie stehen unter Schweigepflicht und können dich bei der Kommunikation mit anderen Lehrkräften unterstützen.

Was die Anonymität betrifft, ist es so: Die Schule darf sich nur mit anderen über deine Erkrankung austauschen, wenn das Einverständnis von deinen Erziehungsberechtigten (meistens sind das deine Eltern) und dir vorliegt. Zum Beispiel darf der bzw. die Schulpsycholog*in erst mit deinen Behandler*innen oder einer anderen Lehrkraft sprechen, wenn eine sogenannte Schweigepflichtsentbindung unterschrieben wurde – falls du das möchtest. Andersrum gilt das auch für deine Behandler*innen: auch sie müssen von der Schweigeplicht entbunden werden, um mit der Schule in Kontakt treten zu dürfen. Die Schweigepflichtsentbindung wird von deinen Eltern (bzw. von dir selbst, falls du 14 oder älter bist) ausgefüllt.

Generell gilt: In die Schule zu gehen ist gut für dich, denn der regelmäßige Schulbesuch gibt dir eine Tagesstruktur und hilft dir beim Lernen. Es kann aber Tage oder Zeiten geben, an denen es dir richtig schlecht geht. Du kannst dich nicht konzentrieren, fühlst dich müde, alles fällt schwer. Die schulischen Noten werden schlechter, du arbeitest noch mehr, aber es geht nicht wirklich besser. Warte nicht, bis es so weit ist! Sprich am besten gleich, wenn du merkst, dass du dich nicht mehr so gut konzentrieren kannst oder an deine Sorgen denken musst, gemeinsam mit deinen Behandler*innen und einer Lehrkraft deines Vertrauens oder mit Schulpsycholog*innen darüber. Überlegt gemeinsam, was dir in solchen Situationen am besten hilft. Manchmal ist eine depressive Erkrankung so stark ausgeprägt, dass ein Schulbesuch nicht mehr oder kaum noch möglich ist. Auch dafür gibt es Lösungen. Eine ist die sogenannte Nachteilausgleichs-Regelung. Was immer richtig ist, wenn es dir nicht gut geht: Sprich mit deinen Eltern, Behandler*innen oder einer Person deines Vertrauens, um herauszufinden, wie es für dich am besten weitergeht.



Österreich und Schweiz: Wie in Deutschland gelten auch in Österreich und in der Schweiz Schweigepflichtsregelungen. In der Schweiz ist die Schweigepflicht mit der Urteilsfähigkeit geregelt (etwa ab dem 13. oder 14. Lebensjahr).

Es kann Tage oder auch Phasen während einer Depression geben, die es dir sehr schwer oder unmöglich machen, Klassenarbeiten mitzuschreiben. Damit für dich durch die Erkrankung kein Nachteil gegenüber Mitschüler*innen entsteht, gibt es Sonderregelungen. Sie werden je nach Art und Ausprägung deiner Depression und je nach Bundesland, in dem du lebst, unterschiedlich angeboten. Auch die Bezeichnungen unterscheiden sich, oft heißen sie „Nachteilausgleichsregelungen“ oder auch „Maßnahmen der individuellen Unterstützung“. Deine Eltern können die Sonderregelungen beantragen. Ein Beispiel für eine solche Regelung: Die Arbeitsmenge im Unterricht wird aufgrund deiner Depression für dich angepasst. Solche Regelungen gelten immer ganz individuell, d.h. sie werden auf dich und deinen Gesundheitszustand angepasst. Die Art und Umsetzung der Maßnahmen besprechen üblicherweise deine Behandler*innen zusammen mit dem schulpsychologischen Dienst und der Schule. Dabei gibt es Unterschiede je nach Bundesland. Um zu vermeiden, dass deine Mitschüler*innen diese Sonderregelungen als „Bevorzugung“ sehen, kann es hilfreich sein, die Klasse über deine Erkrankung zu informieren (siehe „Spreche ich mit meinen Lehrer*innen/Mitschüler*innen über meine Erkrankung oder nicht? Und bleiben die Informationen anonym?“). Informationen über die Sonderregelungen in den verschiedenen Bundesländern kannst du über die Schule einholen bzw. in den jeweiligen Schulordnungen der Länder im Internet (auf den jeweiligen Homepages der Landesregierungen) nachlesen (z.B. Bayerische Schulordnung – BaySchO)

Manchmal ist es nötig, eine depressive Erkrankung in einer Klinik vollstationär oder teilstationär in einer Tagesklinik zu behandeln. Vollstationär bedeutet: Du verbringst für einen bestimmten Zeitraum (oft mehrere Wochen bis mehrere Monate) deinen gesamten Alltag in der Klinik und übernachtest dort auch. Teilstationär in einer Tagesklinik bedeutet: Du bist ebenfalls mehrere Wochen oder Monate von montags bis freitags in der Klinik, kommst aber am späten Nachmittag oder frühen Abend nach Hause, wo du auch übernachtest. Das Wochenende verbringst du ebenfalls zuhause. Damit du während deines Klinikaufenthalts nicht den Anschluss an die Schule verlierst, gibt es die Klinikschulen.


Österreich: In Österreich werden die Nachteilausgleichsregelungen für gewöhnlich über ein Ansuchen deiner Erziehungsberechtigten (zumeist deine Eltern) an deiner Schule gestellt. Für genauere Informationen erkundige dich bitte zusammen mit deinen Erziehungsberechtigten an deiner Schule.


Schweiz: In der Schweiz gibt es je nach Kanton, in dem man lebt, unterschiedliche Regelungen. Am besten informierst du dich mit deinen Erziehungsberechtigten in deiner Schule oder bei den kantonalen Bildungsberatungseinrichtungen.

Klinikschulen sind in unmittelbarer Nähe der Klinik bzw. manchmal auch im gleichen Gebäude untergebracht. Hier werden Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Schularten zusammen unterrichtet (man fasst z.B. die Klassenstufen fünf bis sieben zusammen); allerdings sind die Klassen viel kleiner als in der Heimatschule (eine Klasse hat vier bis acht Schüler*innen). So können sich Lehrkräfte sehr gut um einzelne Schüler*innen kümmern und dafür sorgen, dass sie den Unterrichtsstoff der Heimatschule weiterlernen. Dafür ist natürlich ein enger Kontakt zwischen Heimatschule und Klinikschule nötig. Die Unterrichtseinheiten sind in der Klinikschule meist kürzer als in der Heimatschule. Je nachdem wie schwer ein Kind erkrankt ist, wird der Unterricht oft auf einzelne Stunden beschränkt oder fällt zeitweise (z.B. zu Beginn einer Behandlung) ganz aus. Vor dem Ende des Klinikaufenthalts steht manchmal ein sogenannter Außenschulversuch an, der dir den Übergang von der Klinikschule in die Heimatschule erleichtern soll. Das bedeutet, dass du noch teilstationär/stationär in der Klinik bist, aber für ein paar Stunden (oder auch den ganzen Tag) in eine Schule in der Nähe der Klinik gehst. Ziel ist, schon einmal zu erproben, wie es dir geht, wenn du wieder an deine alte Schule zurückkehrst. Denn das ist manchmal gar nicht so leicht. Es gibt außerdem die Möglichkeit des Haus- und Krankenunterrichts. Dabei wirst du von zu Hause aus unterrichtet; etwa wenn aufgrund der Schwere und Dauer deiner Erkrankung für eine gewisse Zeit keine andere Art des Unterrichts sinnvoll oder möglich ist. Auch hierfür sind ein enger Kontakt und genaue Absprachen mit der Heimatschule nötig.


Österreich und Schweiz: In Österreich werden Klinikschulen auch als Heilstättenschulen bezeichnet. In der Schweiz werden Klinikschulen teilweise auch als Spitalschulen benannt.

Grundsätzlich gilt: Dein Alltag sollte – trotz Depression – so „normal“ wie möglich ablaufen: regelmäßiger Schulbesuch, normaler familiärer Alltag, gewohnte Aktivitäten. Es ist natürlich wichtig, dass du die Behandlungstermine immer wahrnimmst. Die sollten aber möglichst außerhalb der Schulzeit stattfinden. So kannst du – so gut wie möglich – deinen gewohnten Alltag leben. Ausnahmen sind Diagnostik-Termine zur Klärung, ob bei dir eine Depression vorliegt oder woher deine psychischen Probleme kommen. Diese Termine sollten am Vormittag stattfinden, also nicht auf Zeiten außerhalb des Unterrichts gelegt werden – wenn zum Beispiel deine Aufmerksamkeit getestet wird. Für so einen Fall legst du der Schule einfach ein Attest über den Untersuchungstermin vor. Natürlich solltest du die Schule vorher über den Termin informieren.

Du kannst dich an Lehrkräfte oder unterstützendes Fachpersonal wie den schulpsychologischen Dienst und Schulsozialarbeiter*innen wenden. Sie können dich beraten, sie können in der Regel aber keine therapeutischen Aufgaben erfüllen. Nur Schulpsycholog*innen führen teilweise auch diagnostische Untersuchungen durch (z.B. Leistungstests). Außerdem gibt es an jeder Schule extra Beratungs- und Vertrauenslehrer*innen (auch Verbindungslehrer*innen genannt). Auch an sie kannst du dich wenden.


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Thema: Umgang mit der Schule

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Für deine Lehrkräfte kann es hilfreich sein, sich selbst zu den Themen psychische Belastungen und Erkrankungen wie die Depression sowie zur psychischen Gesundheit bei Schüler*innen zu informieren. Du kannst sie hierfür auf die Website schule.ich-bin-alles.de verweisen. Wenn diese Website an deiner Schule noch nicht bekannt ist, kannst du bspw. auch das Fachpersonal deiner Schule (z.B. der Schulpsychologie oder Schulsozialarbeit) darauf hinweisen.

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