1481 Desktop Erste Hilfe 1

1) DEUTSCHLAND: WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?

Jeder hat mal schlechte Stimmung. Aber woher weißt du, ob deine schlechte Stimmung „normal“ ist oder ob eine Depression dahintersteckt? Selbst Fachleute brauchen eine besondere Ausbildung, um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen feststellen und behandeln zu können. „Meine schlechte Stimmung geht gar nicht mehr weg“, „Niemand mag mich“, „Alles ist so anstrengend geworden“ – Gedanken wie diese können Anzeichen einer Depression sein. Wenn du häufig solche Gedanken hast, solltest du dich an eine Fachperson wenden, die sich sehr gut damit auskennt. Auch wenn du dir unsicher bist, ob du eine Depression hast: Frag trotzdem nach! Dafür sind die entsprechenden Fachleute ja da. Es gibt mehrere Fachleute, die eine Depression feststellen und behandeln können. Wir listen hier für dich auf, an wen du dich wenden kannst und was sich hinter den verschiedenen Bezeichnungen verbirgt. Ganz wichtig: Du musst dir nicht alles merken, sondern kannst immer wieder hier nachlesen, wenn du die entsprechenden Informationen brauchst. Ärzt*innen haben Medizin studiert; Psychotherapeut*innen haben meistens Psychologie (d.h. sie sind Psycholog*innen) oder auch Pädagogik (d.h. sie sind Pädagog*innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patient*innen zu behandeln. Ärzt*innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen sind die Ärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen die ersten Ansprechpartner*innen. Eine erste Anlaufstelle können Ärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt*in) darstellen. Diese können dich an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.

Ärzt*innen:

  1. Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
    -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

  2. Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

    Diese Ärzt*innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir: Wende dich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen.

PSYCHOTHERAPEUT*INNEN

1485 Tablet Erste Hilfe 4

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemacht haben. Sie haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben.

Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Das sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei dir vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.

WIE FINDEST DU GEEIGNETE THERAPEUT*INNEN IN DEINER NÄHE?

So findest du geeignete Therapeut*innen in der Nähe deines Wohnortes: Es gibt eine Vereinigung (die sogenannte Kassenärztliche Bundesvereinigung) in Deutschland, die einen Service anbietet, der bei der Suche nach geeigneten Therapeut*innen unterstützt. Dabei werden freie Therapieplätze in Wohnortnähe telefonisch vermittelt.

Die spezifischen Nummern für jedes Bundesland sind hier aufgelistet:

  • Bayern: 116117

  • Baden-Württemberg: 0711 7875-3966

  • Nordrhein-Westfalen: 116117

  • Sachsen: 116117

  • Hessen: 069 24741-7777

  • Niedersachsen: 116117

  • Brandenburg: 116117x

  • Thüringen: 116117

  • Hamburg: 040 55550200

  • Bremen: 0421 988858-10

  • Mecklenburg-Vorpommern: 0385 743187

  • Rheinland-Pfalz: 116117

  • Saarland: 116117

  • Sachsen-Anhalt: 116117

  • Schleswig-Holstein: 116117

  • Berlin: 116117

Zum anderen kannst du Therapeut*innen über kostenlose Suchportale im Internet finden. Beispiele hierfür sind:

Weisse Liste

Deutsche Psychologen Akademie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)

Psychotherapeutenkammern

Du kannst natürlich auch in den „Gelben Seiten“ suchen (online bspw. unter „Psychotherapie: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“), bei deiner Krankenkasse (bzw. der deiner Eltern) nachfragen oder deine*n Kinderärzt*in bzw. deine*n Hausärzt*in fragen.

Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung können deine Eltern oder du direkt einen Termin mit der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung (ähnlich wie für die Vereinbarung eines Facharzttermins) ist nicht erforderlich. Da Therapeut*innen oft kein eigenes Sekretariat haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Manchmal kann es auch dauern, bis man eine Antwort erhält. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, deine Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.

Diagnostik und Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenkassen bezahlt. Allerdings wird nicht jede Psychotherapie über die Krankenkassen bezahlt. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Private Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen. Es empfiehlt sich, die private Krankenkasse (die der Eltern) vor einer Behandlung zu kontaktieren und sich über die Kostenerstattung der Psychotherapie zu informieren.

Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Du solltest dich deshalb so früh wie möglich um einen Therapieplatz bemühen. Sinnvoll ist, sich bei mehreren Therapeut*innen auf die Warteliste setzen zu lassen. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn du zeitlich möglichst flexibel bist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden.

Zur ersten Therapiestunde solltest du, wenn du gesetzlich versichert bist, deine Krankenkassenkarte mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bei anderen Fachpersonen bzw. Diagnostik stattgefunden haben, sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringst du diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist, bei der Terminvereinbarung nachzufragen, welche Unterlagen du zum ersten Termin mitbringen sollst.

Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie musst du eine bzw. mehrere psychotherapeutische Sprechstunde(n) besuchen. Im Rahmen dieses Erstkontakts klärt die Therapeutin oder der Therapeut dich u.a. über Behandlungsmöglichkeiten auf und prüft, ob eine Therapie sinnvoll ist – oder ob beispielsweise eine Beratung ausreicht. Wenn bereits Vorbefunde vorliegen, kann die Therapeutin oder der Therapeut diese gleich miteinbeziehen. Danach kann eine Psychotherapie beim selben Therapeuten oder bei einer anderen Therapeutin beginnen.

Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut*in und Patient*in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Du solltest dich gut aufgehoben fühlen, und die „Chemie“ zwischen euch sollte stimmen. Wie kannst du das überprüfen? Du solltest das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf deine Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Du solltest dich mit deinen Sorgen und Problemen ernst genommen fühlen. Außerdem solltest du das angebotene Behandlungsverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gut akzeptieren können, d.h. das generelle Vorgehen in der Therapie sollte dir bekannt und von dir gewünscht sein. Wenn du in den ersten Sitzungen merkst, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kannst du auch deine Eltern hinzuziehen.

Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie statt. Stationär bedeutet, dass du auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibst. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass du bis zum späten Nachmittag in der Klinik bist, dann aber zu Hause schläfst und auch das Wochenende zu Hause verbringst. Ob du in eine Tagesklinik gehst oder vollstationär behandelt wirst, hängt davon ab, wie schwerwiegend deine Probleme sind.

Oft raten die behandelnden Therapeut*innen zu einer bestimmten Klinik in deiner Wohnortnähe. Du kannst aber auch deine*n Kinderärzt*in oder deine*n Hausärzt*in um Rat fragen. Oder du informierst dich selbst im Internet über Kliniken. Onlineportale wie www.kinderpsychiater.org/startseite/ oder www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org können bei der Kliniksuche in Wohnortnähe nützlich sein. Du kannst dir auch Informationen bei deiner Krankenkasse einholen und diese (zusammen mit deinen Eltern) anrufen. Manchmal bieten Kliniken einen Tag der offenen Tür oder einen Termin für ein Beratungsgespräch an, bei dem man die Klinik besichtigen kann. Eine weitere Möglichkeit: Du lässt dir von anderen Patient*innen oder ihren Angehörigen berichten, was sie von der Klinik halten.

Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik unterschiedlich. Deine Eltern können sie direkt bei der jeweiligen Klinik erfragen. Meistens muss in der Klinik zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten (also in den meisten Fällen deine Eltern) und den Einweisenden (das ist i. d. Regel dein Behandler oder deine Behandlerin) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung und einen Bericht des behandelnden Therapeuten oder der Therapeutin. Sinnvoll ist auch, dass sich deine Eltern vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten. Das empfehlen wir dir auch, weil du dadurch die Möglichkeit hast, dir die Zimmer anzuschauen und ggf. auch schon die Therapeut*innen kennenzulernen.

Das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere deiner Erkrankung oder der aktuellen Belegung der Klinik. Am besten informieren sich deine Eltern direkt bei der betreffenden Klinik.

2) ÖSTERREICH: WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?

Jeder hat mal schlechte Stimmung. Aber woher weißt du, ob deine schlechte Stimmung „normal“ ist oder ob eine Depression dahintersteckt? Selbst Fachleute brauchen eine besondere Ausbildung, um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen feststellen und behandeln zu können. „Meine schlechte Stimmung geht gar nicht mehr weg“, „Niemand mag mich“, „Alles ist so anstrengend geworden“ – Gedanken wie diese können Anzeichen einer Depression sein. Wenn du häufig solche Gedanken hast, solltest du dich an eine Fachperson wenden, die sich sehr gut damit auskennt. Auch wenn du dir unsicher bist, ob du eine Depression hast:

Frag trotzdem nach! Dafür sind die entsprechenden Fachleute ja da. Es gibt mehrere Fachleute, die eine Depression feststellen und behandeln können. Wir listen hier für dich auf, an wen du dich wenden kannst und was sich hinter den verschiedenen Bezeichnungen verbirgt. Ganz wichtig: Du musst dir nicht alles merken, sondern kannst immer wieder hier nachlesen, wenn du die entsprechenden Informationen brauchst. Ärzt*innen haben Medizin studiert; Klinische Psycholog*innen haben Psychologie studiert und anschließend eine Ausbildung abgeschlossen; Psychotherapeut*innen haben meistens Psychologie (d.h. sie sind Psycholog*innen) oder auch Pädagogik (d.h. sie sind Pädagog*innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patienten zu behandeln. Ärzt*innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen sind die Ärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die kinder- und jugendlichen Psychotherapeut*innen die ersten Ansprechpartner.

Ärzt*innen:

  1. Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

  2. Ärzt*in für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Hausärzt*in)

    Hinter diesem Titel verbergen sich Ärzt*innen, die nach dem Medizinstudium eine Zusatzqualifikation erworben haben – nämlich im Bereich Kinder- und Jugendpsychotherapie. Ihre Facharztausbildung können sie aber in einem anderen medizinischen Gebiet abgelegt haben.

  3. Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:

    Diese Ärzt*innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir: Wende dich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen.

PSYCHOTHERAPEUT*INNEN

1094 Desktop Erste Hilfe

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Weiterbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemacht haben.

Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Das sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

Psychotherapeut*innen mit Weiterbildung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Die Psychotherapeut*innen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden in einer offiziellen Liste des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) aufgeführt. Diese kann man einsehen unter: https://www.psychotherapie.at/skj-pt.

Klinische Psycholog*innen

So nennt man Fachpersonen, die nach ihrem Psychologiestudium eine Ausbildung zur/zum Klinischen Psycholog*in abgeschlossen haben. Auf die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen wie der Depression sind sie allerdings erst spezialisiert, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung durchlaufen haben.

Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei dir vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.

In Österreich kannst du einen passenden Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Umgebung bspw. über die Suchfunktion der Homepage der Österreichischen Ärztekammer finden. Dabei wirst du auf die spezifischen Seiten der einzelnen Bundesländer weiterverwiesen. Für die Suche nach Psychotherapeut*innen kannst du die Suchfunktion des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie nutzen. Dort wählt man für das jeweilige Bundesland beispielsweise die Form der Psychotherapie (z.B. kognitive Verhaltenstherapie) aus. Außerdem kannst du hier gezielt nach Psychotherapeut*innen mit Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie suchen. Du kannst natürlich auch bei deiner Krankenkasse (bzw. der deiner Eltern) nachfragen oder deine*n Kinderärzt*in bzw. deine*n Hausärzt*in fragen.

Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung können deine Eltern oder du direkt einen Termin mit der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung (ähnlich wie für die Vereinbarung eines Facharzttermins) ist nicht erforderlich. Da Therapeut*innen oft kein eigenes Sekretariat haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Manchmal kann es auch dauern, bis man eine Antwort erhält. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, deine Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.

Psychotherapie gilt in Österreich grundsätzlich als private Leistung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die anfallenden Kosten zu finanzieren. Es empfiehlt sich, diesbezüglich bei der entsprechenden Krankenkasse nachzufragen. U.a. besteht die Möglichkeit, dass deine Eltern die Kosten selbst tragen oder bei der Krankenkasse einen Zuschuss beantragen. Auch existieren Sondertarifplätze für einkommensschwache Patient*innen. In manchen Fällen werden die gesamten Kosten der Psychotherapie übernommen („Psychotherapie auf Krankenschein“). Dafür muss bei der jeweiligen Kasse ein Antrag eingereicht werden. Diese Plätze sind aber begrenzt.

Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Du solltest dich deshalb so früh wie möglich um einen Therapieplatz bemühen. Sinnvoll ist, sich bei mehreren Therapeut*innen auf die Warteliste setzen zu lassen. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn du zeitlich möglichst flexibel bist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Für gewöhnlich darfst du mit verkürzten Wartezeiten rechnen, wenn deine Eltern die Kosten der Psychotherapie übernehmen (Selbstzahlung).

Zur ersten Therapiestunde solltest du, wenn du gesetzlich versichert bist, deine Krankenkassenkarte bzw. die deiner Eltern mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik bei anderen Fachpersonen stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringst du diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist, bei der Terminvereinbarung nachzufragen, welche Unterlagen du zum ersten Termin mitbringen sollst.

Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut*in und Patient*in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Du solltest dich gut aufgehoben fühlen, und die „Chemie“ zwischen euch sollte stimmen. Wie kannst du das überprüfen? Du solltest das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf deine Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Du solltest dich mit deinen Sorgen und Problemen ernst genommen fühlen. Außerdem solltest du das angebotene Behandlungsverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gut akzeptieren können, d.h. das generelle Vorgehen in der Therapie sollte dir bekannt und von dir gewünscht sein. Wenn du in den ersten Sitzungen merkst, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kannst du auch deine Eltern hinzuziehen.

Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie statt. Stationär bedeutet, dass du auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibst. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass du bis zum späten Nachmittag in der Klinik bist, dann aber zu Hause schläfst und auch das Wochenende zu Hause verbringst. Ob du in eine Tagesklinik gehst oder vollstationär behandelt wirst, hängt davon ab, wie schwerwiegend deine Probleme sind.

Oft raten die behandelnden Therapeut*innen zu einer bestimmten Klinik in deiner Nähe. Du kannst aber auch deinen Kinderarzt oder eure Hausärztin um Rat fragen. Oder du informierst dich selbst im Internet über Kliniken. Du kannst dir auch Informationen bei der Krankenkasse (zusammen mit deinen Eltern) einholen. Manchmal bieten Kliniken einen Tag der offenen Tür oder einen Termin für ein Beratungsgespräch an, bei dem man die Klinik besichtigen kann. Eine weitere Möglichkeit: Du lässt dir von anderen Patient*innen oder ihren Angehörigen berichten, was sie von der Klinik halten.

Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik unterschiedlich. Deine Eltern können sie direkt bei der jeweiligen Klinik erfragen. Meistens muss in der Klinik zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten (also in den meisten Fällen deine Eltern) und den Einweisenden (das ist i. d. Regel deine Behandlerin oder dein Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung bzw. einen Bericht der behandelnden Therapeutin oder des Therapeuten und verschiedene Unterlagen (z.B. Anmeldebogen). Sinnvoll ist auch, dass sich deine Eltern vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten. Das empfehlen wir dir auch, weil du dadurch die Möglichkeit hast, dir die Zimmer anzuschauen und ggf. auch schon die Therapeut*innen kennenzulernen.



Das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere deiner Erkrankung oder der aktuellen Belegung der Klinik. Am besten informieren sich deine Eltern direkt bei der betreffenden Klinik.

3) SCHWEIZ: WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?

Jeder hat mal schlechte Stimmung. Aber woher weißt du, ob deine schlechte Stimmung „normal“ ist oder ob eine Depression dahintersteckt? Selbst Fachleute brauchen eine besondere Ausbildung, um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen feststellen und behandeln zu können. „Meine schlechte Stimmung geht gar nicht mehr weg“, „Niemand mag mich“, „Alles ist so anstrengend geworden“ – Gedanken wie diese können Anzeichen einer Depression sein. Wenn du häufig solche Gedanken hast, solltest du dich an eine Fachperson wenden, die sich sehr gut damit auskennt. Auch wenn du dir unsicher bist, ob du eine Depression hast: Frag trotzdem nach! Dafür sind die entsprechenden Fachleute ja da. Es gibt mehrere Fachleute, die eine Depression feststellen und behandeln können. Wir listen hier für dich auf, an wen du dich wenden kannst und was sich hinter den verschiedenen Bezeichnungen verbirgt. Ganz wichtig: Du musst dir nicht alles merken, sondern kannst immer wieder hier nachlesen, wenn du die entsprechenden Informationen brauchst. Ärzt*innen haben Medizin studiert; Psychotherapeut*innen haben meistens Psychologie (d.h. sie sind Psycholog*innen) oder auch Pädagogik (d.h. sie sind Pädagog*innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zum*zur Psychotherapeuten abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patienten zu behandeln. Ärzt*innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen sind die Ärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die kinder- und jugendlichen Psychotherapeut*innen die ersten Ansprechpartner.

Ärzt*innen:

  1. Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

  2. Ärzt*in für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Hausärzt*in)

    Hinter diesem Titel verbergen sich Ärzt*innen, die nach dem Medizinstudium eine Zusatzqualifikation erworben haben – nämlich im Bereich Kinder- und Jugendpsychotherapie. Ihre Facharztausbildung können sie aber in einem anderen medizinischen Gebiet abgelegt haben.

  3. Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

    Diese Ärzt*innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir: Wende dich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen.

PSYCHOTHEREPEUT*INNEN

1282 02 Desktop Erste Hilfe

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemacht haben.

Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Das sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

Fachpsycholog*in für Kinder- und Jugendpsychologie mit einer psychotherapeutischen Weiterbildung zur Fachpsycholog*in für Psychotherapie

Dabei kann es sich um den Fachtitel „Fachpsycholog*in für Psychotherapie ASP/FSP/SBAP“
oder um den Fachtitel „eidg. anerkannte Psychotherapeut*in“
handeln

Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei dir vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.

Einen passenden Facharzt oder eine Fachärztin, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist, findest du via Internet über die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Oder du suchst bei der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte. Einen passenden Facharzt oder eine Fachärztin, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist, findest du via Internet über die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Oder du suchst bei der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte.

Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung können deine Eltern oder du direkt einen Termin mit der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung (ähnlich wie für die Vereinbarung eines Facharzttermins) ist nicht erforderlich. Da Therapeut*innen oft kein eigenes Sekretariat haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Manchmal kann es auch dauern, bis man eine Antwort erhält. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, deine Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.

Im Allgemeinen ist die Kostenübernahme einer Behandlung, die von psychologischen Psychotherapeut*innen durchgeführt wird, in der Schweiz begrenzt. Sie wird nicht bzw. nicht umfänglich von der Grundversicherung getragen. Wenn die psychologische Psychotherapeutin oder der -therapeut bei einem Arzt oder einer Ärztin angestellt ist, können die Behandlungskosten abgerechnet werden (bezeichnet als „delegierte Psychotherapie“). Auch Psychotherapie, die von Ärzt*innen durchgeführt wird, kann unter gewissen Voraussetzungen übernommen werden. Ausführlichere Informationen bekommst du von entsprechenden Krankenkassen bzw. vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Du solltest dich deshalb so früh wie möglich um einen Therapieplatz bemühen. Sinnvoll ist, sich bei mehreren Therapeut*innen auf die Warteliste setzen zu lassen. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn du zeitlich möglichst flexibel bist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Für gewöhnlich darfst du mit verkürzten Wartezeiten rechnen, wenn deine Eltern die Kosten der Psychotherapie übernehmen (Selbstzahlung).

Zur ersten Therapiestunde solltest du, je nachdem wie du versichert bist, deine Krankenkassenkarte bzw. die deiner Eltern mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik bei anderen Fachpersonen stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbrief, etc.) von Bedeutung. Am besten bringst du diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist, bei der Terminvereinbarung nachzufragen, welche Unterlagen du zum ersten Termin mitbringen sollst.

Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut*in und Patient*in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Du solltest dich gut aufgehoben fühlen, und die „Chemie“ zwischen euch sollte stimmen. Wie kannst du das überprüfen? Du solltest das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf deine Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Du solltest dich mit deinen Sorgen und Problemen ernst genommen fühlen. Außerdem solltest du das angebotene Behandlungsverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gut akzeptieren können, d.h. das generelle Vorgehen in der Therapie sollte dir bekannt und von dir gewünscht sein. Wenn du in den ersten Sitzungen merkst, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kannst du auch deine Eltern hinzuziehen.

Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in einer Klinik/in einem Spital für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie statt. Stationär bedeutet, dass du auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibst. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass du bis zum späten Nachmittag in der Klinik/im Spital bist, dann aber zu Hause schläfst und auch das Wochenende zu Hause verbringst. Ob du in eine Tagesklinik gehst oder vollstationär behandelt wirst, hängt davon ab, wie schwerwiegend deine Probleme sind.

Oft raten die behandelnden Therapeut*innen zu einem bestimmten Spital in deiner Nähe. Du kannst aber auch deine*n Kinderärzt*in oder eure*n Hausärzt*in um Rat fragen. Oder du informierst dich selbst im Internet. Du kannst dir auch Informationen bei der Krankenkasse (zusammen mit deinen Eltern) einholen. Manchmal bieten Kliniken/Spitäler einen Tag der offenen Tür oder einen Termin für ein Beratungsgespräch an, bei dem man die Klinik/das Spital besichtigen kann. Eine weitere Möglichkeit: Du lässt dir von anderen Patient*innen oder ihren Angehörigen berichten, was sie von der Klinik oder dem Spital halten.

Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik/Spital unterschiedlich. Deine Eltern können sie direkt beim jeweiligen Spital erfragen. Meistens muss im Spital zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten (also in den meisten Fällen deine Eltern) und den Einweisenden (das ist i. d. Regel deine Behandlerin oder dein Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung und einen Bericht des behandelnden Therapeuten oder der Therapeutin. Sinnvoll ist auch, dass sich deine Eltern vorab über die Kostenübernahme informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten. Das empfehlen wir dir auch, weil du dadurch die Möglichkeit hast, dir die Zimmer anzuschauen und ggf. auch schon die Therapeut*innen kennenzulernen.

Das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere deiner Erkrankung oder der aktuellen Belegung der Klinik. Am besten informieren sich deine Eltern direkt bei der betreffenden Klinik bzw. beim betreffenden Spital.