879 Desk Depression Behandeln 3 1

Haben Sie Fragen und Unsicherheiten rund um den Umgang mit der Depression Ihres Kindes in der Schule? Hier finden Sie wichtige Antworten:

Antriebsmangel, Stimmungsschwankungen, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme sind typische Symptome einer Depression. Sie können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche Schwierigkeiten haben, morgens aufzustehen und zur Schule zu gehen. Ermutigen Sie Ihr Kind trotzdem und helfen Sie ihm dabei, regelmäßig in die Schule zu gehen. Schule und Unterricht sorgen für einen geregelten Tagesablauf und feste Strukturen. Außerdem ist es wichtig, den Kontakt zu Gleichaltrigen und Lehrkräften aufrechtzuerhalten.

So kann dem Rückzugsverhalten vorgebeugt werden, das im Rahmen der depressiven Erkrankung typischerweise auftritt und die Depression verstärkt. Gleichzeitig fühlen sich Kinder und Jugendliche oft mit den schulischen Anforderungen überfordert. Deshalb ist der enge Kontakt und Austausch mit der Schule und den Behandelnden sehr wichtig. Wenn Ihr Kind beispielsweise äußert, dem Unterricht nicht mehr folgen zu können, sollten Sie gemeinsam mit der Schule und den Behandelnden Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Manchmal ist eine Depression so stark ausgeprägt, dass ein Schulbesuch nicht oder kaum noch möglich ist. Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, besprechen Sie am besten mit den Behandelnden.

Ja, es gibt Sonderregelungen, um Entlastung zu schaffen. Sie heißen – je nach Bundesland unterschiedlich – z.B. „Nachteilsausgleichsregelungen“ oder „Maßnahmen zur individuellen Unterstützung“, können den Umgang mit Prüfungen, Referaten oder Hausaufgaben einschließen und müssen beantragt werden. Ob und wie diese Maßnahmen gewährt werden, besprechen üblicherweise die Behandelnden gemeinsam mit dem schulpsychologischen Dienst und der Schule. Was diese Sonderregelungen vor allem bringen: Sie nehmen einem depressiven Kind oder Jugendlichen den Druck, alle sonst üblichen Leistungen erbringen zu müssen, und helfen dabei, den Schulalltag zu bewältigen. Dabei gibt es Unterschiede je nach Bundesland. Die spezifischen Regelungen können Sie in der Schule erfragen bzw. in den Schulordnungen der Länder im Internet auf den jeweiligen Homepages der Landesregierungen einsehen (z.B. Bayerische Schulordnung – BaySchO).


Österreich: : In Österreich werden schulische Angelegenheiten auf Bundesebene geregelt. Die Nachteilausgleichsregelungen werden für gewöhnlich über ein Ansuchen, das an der Schule Ihres Kindes gestellt wird (vgl. § 20 Abs. 6 SchUG), ausgestaltet. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich an der Schule Ihres Kindes. Die Regelungen können auch im Schulunterrichtsgesetz nachgelesen werden (vgl. § 21 LBV Durchführung von Feststellungs- und Nachtragsprüfungen hier und hier oder § 20 SchUG Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe hier).


Schweiz: In der Schweiz tragen überwiegend die Kantone die Verantwortung für die Schulen bzw. Lehrpläne und Regelungen (der Bund übernimmt nur teilweise die Verantwortung). Dementsprechend gibt es je nach Kanton unterschiedliche Nachteilausgleichsregelungen. Am besten informieren Sie sich bei der jeweiligen Schule Ihres Kindes oder bei den kantonalen Bildungsberatungseinrichtungen.

Natürlich ist es wichtig, die regelmäßigen ambulanten Psychotherapietermine bspw. wegen einer Depression wahrzunehmen. Diese sollten aber möglichst außerhalb der Schulzeit stattfinden, so dass Ihr Kind – so gut wie möglich – sein „normales“ Alltagsleben hat; also regelmäßig in die Schule geht und am familiären Leben teilnimmt. Ausnahmen sind Diagnostiktermine, die nicht auf Zeiten außerhalb des Unterrichts gelegt werden können, zum Beispiel ein Diagnostiktermin zur Testung der Aufmerksamkeit. In einem solchen Fall sollten Sie der Schule ein Attest vorlegen.

In manchen Fällen muss Ihr Kind mit einer depressiven Erkrankung vollstationär oder teilstationär/in einer Tagesklinik behandelt werden. Vollstationär bedeutet: Ein Kind oder ein*e Jugendliche*r verbringt für einen bestimmten Zeitraum (oft mehrere Wochen bis mehrere Monate) den gesamten Alltag in der Klinik und übernachtet auch dort. Teilstationär/Aufenthalt in einer Tagesklinik bedeutet: Ein Kind oder ein*e Jugendliche*r ist ebenfalls für mehrere Wochen oder Monate von montags bis freitags in der Klinik, kommt aber täglich am späten Nachmittag oder frühen Abend wieder nach Hause. Am Wochenende sind die Kinder und Jugendlichen ebenfalls zuhause.

Damit ein Kind während des Klinikaufenthalts nicht den Anschluss an die Schule verliert, gibt es sogenannte Klinikschulen. Diese sind in unmittelbarer Nähe der Klinik bzw. manchmal auch im gleichen Gebäude untergebracht. In diesen Klinikschulen werden Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters und aus unterschiedlichen Schularten zusammen unterrichtet (z.B. fasst man die Klassenstufen fünf bis sieben zusammen), allerdings sind die Klassen viel kleiner als in der Heimatschule (z.B. vier bis acht Schüler*innen).

So können sich Lehrkräfte sehr gut um Einzelne kümmern und dafür sorgen, dass der Unterrichtsstoff der Heimatschule weiter gelernt wird. Dafür ist natürlich ein enger Kontakt zwischen Heimatschule und Klinikschule nötig. Was die Unterrichtseinheiten betrifft: Diese sind in der Klinikschule oft kürzer als in der Heimatschule. Je nach Belastbarkeit der Kinder und Jugendlichen und nach Schwere der Erkrankung ist der Unterricht häufig auf einzelne Stunden beschränkt oder zeitweise (z.B. zu Beginn einer Behandlung) ganz ausgesetzt.

Vor dem Ende des Klinikaufenthalts wird manchmal ein sogenannter „Außenschulversuch“ unternommen, der den Übergang von der Klinikschule in die Heimatschule erleichtern soll. Das bedeutet: Die Kinder und Jugendlichen sind noch teilstationär oder stationär in der Klinik, gehen aber für ein paar Stunden (oder auch den ganzen Tag) in eine Schule in der Nähe der Klinik. Es gibt außerdem die Möglichkeit des Haus- und Krankenunterrichts, bei dem von zu Hause aus unterrichtet wird, etwa, wenn aufgrund der Schwere und Dauer der Erkrankung übergangsweise keine andere Beschulung möglich ist. Hierfür sind ebenfalls ein enger Kontakt und genaue Absprachen mit der Heimatschule nötig.


In Österreich werden Klinikschulen auch als Heilstättenschulen bezeichnet. In der Schweiz werden Klinikschulen teilweise auch Spitalschulen genannt.

Natürlich kann es Lehrkräften oder Mitschüler*innen auffallen, dass Ihr Kind im Rahmen seiner Depression ein verändertes Verhalten zeigt – zum Beispiel, wenn seine Schulleistungen schlechter werden, es sich in Pausen zurückzieht oder extrem müde ist. Oft besteht ein Zusammenhang zwischen der depressiven Stimmung eines Kindes oder Jugendlichen und schulischen Ereignissen. So kann Mobbing im Schulkontext, wenn es nicht erkannt und verhindert wird, bei Kindern und Jugendlichen zu einer depressiven Verstimmung führen oder eine bestehende Depression verstärken. Umgekehrt wirkt sich eine Depression oft negativ auf die Konzentrationsfähigkeit und damit die schulischen Leistungen aus. Aus diesen und vielen anderen Gründen sollten Sie eine Lehrkraft, zu der Sie und Ihr Kind Vertrauen haben, die Vertrauenslehrerin bzw. den Vertrauenslehrer oder den schulpsychologischen Dienst kontaktieren.

Im gemeinsamen Gespräch erfahren Sie, wie Ihr Kind von den Lehrkräften wahrgenommen wird – und Sie können von eigenen Erfahrungen zu Hause z.B. beim Lernen berichten. Das ist eine gute Basis, um an einer gemeinsamen Unterstützungs- und Entlastungsstrategie für Ihr Kind zu arbeiten. Es liegt dabei in Ihrem Ermessen und natürlich in dem Ihres Kindes, wie viele Informationen (z.B. über die Behandlung) Sie weitergeben. Dabei gibt es kein „richtig“ oder „falsch“.

Die Informationen über die depressive Erkrankung ermöglichen es den Lehrpersonen, Beeinträchtigungen im schulischen Kontext zu berücksichtigen und entsprechend darauf zu reagieren. Idealerweise besprechen Sie im Austausch mit der Schule bzw. mit den jeweiligen Klassenlehrer*innen und den Behandelnden ein individuelles Vorgehen und passen ggf. Lernziele an. Damit Ihr Kind im Unterricht möglichst keine Überforderungssituationen erlebt.

Klar ist: Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten und Ihres Kindes darf die Schule nicht einfach so Informationen über die depressive Erkrankung Ihres Kindes weitergeben. Wichtig ist hier die sogenannte Amtsverschwiegenheit bei Lehrkräften und die Schweigeflicht bei (Schul-)Psycholog*innen. Beides bedeutet: Informationen über Ihr Kind bzw. eine psychische Erkrankung Ihres Kindes, an welche die jeweiligen Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gekommen sind, dürfen diese nicht ohne Einwilligung weitergeben. Das geht nur bei klarer Einwilligung und bei den Fachpersonen vom schulpsychologischen Dienst mit einer sogenannten Schweigepflichtsentbindung, die nur von den Erziehungsberechtigen und dem betroffenen Kind (ab 14 Jahren) ausgestellt werden kann. Die Schweigepflichtsentbindung sorgt dafür, dass ein*e Schulpsycholog*in von der Schweigepflicht entbunden wird und z.B. ausgewählten Lehrkräften an der Schule und den Behandelnden Ihres Kindes Auskunft geben darf. Umgekehrt brauchen bspw. auch die Behandelnden eine solche Schweigepflichtsentbindung, um mit der Schule und dem Fachpersonal dort in Kontakt treten zu dürfen. Wenn die Entbindung nicht erteilt wird, gilt die Schweigepflicht.

Sie können sich z.B. direkt an Fachpersonal wie den schulpsychologischen Dienst und Schulsozialarbeiter*innen wenden. Diese stehen allen Schulbeteiligten bei und kümmern sich um die Entwicklungsförderung aller Schüler*innen sowie um spezifische Hilfen für einzelne Schüler*innen. Sie sind beratend tätig, können jedoch keine therapeutischen Aufgaben erfüllen. Schulpsycholog*innen führen teilweise auch diagnostische Untersuchungen durch (bspw. Leistungstests). Zudem gibt es an jeder Schule Beratungs- und Vertrauenslehrer*innen (auch Verbindungslehrer*innen genannt), an die Sie sich wenden können.


Ähnlich wie in Deutschland können Sie sich an Schulpsycholog*innen wenden oder bei Bedarf auch an entsprechende Beratungsstellen (z.B. schulpsychologische Beratungsstellen). Die Schulpsycholog*innen haben - je nach Schule - beispielsweise Sprechtage oder Sprechstunden. Bitte informieren Sie sich in der entsprechenden Schule Ihres Kindes.

"ich bin alles @Schule"

Für die Lehrkräfte Ihres Kindes kann es hilfreich sein, sich selbst zu den Themen psychische Belastungen und Erkrankungen wie die Depression sowie zur psychischen Gesundheit bei Schüler*innen zu informieren. Sie können die Lehrkräfte Ihres Kindes oder auch das Fachpersonal der Schule (z.B. der Schulpsychologie oder Schulsozialarbeit) hierfür auf die Website schule.ich-bin-alles.de verweisen, die speziell für Lehrkräfte bzw. pädagogisches Fachpersonal entwickelt wurde.


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