Erste Hilfe bei einer Depression
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1) DEUTSCHLAND: WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.
Krisen und Konflikte sind bei vielen Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation die Diagnose einer Depression bei Jugendlichen stellen und behandeln.
(Fach-)Psychotherapeut:innen haben meistens Psychologie oder Pädagogik (d.h., sie sind Psycholog:innen oder Pädagog:innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zum/zur Psychotherapeut:in abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patient:innen zu behandeln. Ärzt:innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Jugendlichen sind die Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen die geeigneten Fachpersonen.
Eine erste Anlaufstelle können Ärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt:innen) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt:innen) darstellen. Diese können dich an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.
Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Jugendlichen gut auskennen:
ÄRZT:INNEN:
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Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt. Eine Behandlung ist bis zum 18. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr.
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Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Diese Ärzt:innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.
PSYCHOTHERAPEUT:INNEN:
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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen & Fachpsychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche:
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen haben nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung gemacht haben. Fachpsychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche haben Psychologie studiert und eine mehrjährige Weiterbildung gemacht. Beide haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben. Eine Behandlung ist bis zum 18. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr.
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Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Das sind Ärzt:innen mit einem Medizinstudium oder Psycholog:innen, die nach dem Psychologie Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut:in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.
Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik, wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten. In wichtige Behandlungsentscheidungen werden Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sowie Ihr Kind stets mit eingebunden.
WIE FINDEN SIE GEEIGNETE THERAPEUT:INNEN FÜR IHR KIND IN DER NÄHE?
Für gesetzlich Versicherte bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) in Deutschland einen Service an, der bei der Suche nach geeigneten Therapeut:innen unterstützt. Dabei werden freie Therapieplätze in Wohnortnähe telefonisch vermittelt. Die KVB ist bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen
Regionale Kassenärztliche Vereinigungen haben zudem Nummern für jedes Bundesland:
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Bayern: 116117
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Baden-Württemberg: 0711 7875-3966
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Nordrhein-Westfalen: 116117
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Sachsen: 116117
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Hessen: 069 24741-7777
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Niedersachsen: 116117
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Brandenburg: 116117
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Thüringen: 116117
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Hamburg: 040 55550200
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Bremen: 0421 988858-10
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Mecklenburg-Vorpommern: 0385 743187
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Rheinland-Pfalz: 116117
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Saarland: 116117
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Sachsen-Anhalt: 116117
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Schleswig-Holstein 116117
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Berlin: 116117
Zum anderen gibt es die kostenlose Therapeut:innen-Suche über Suchportale im Internet. Beispiele hierfür sind:
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Psychotherapeutenkammern: BPTK
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Deutsche Psychologen Akademie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.(BDP): psychotherapiesuche.de
Man kann nach Therapeut:innen natürlich auch in den „Gelben Seiten“ suchen (online bspw. unter „Psychotherapie: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“), bei seiner Krankenkasse oder seiner kinderärztlichen oder hausärztlichen Praxis nachfragen. Eine weitere Anlaufstelle, wenn Sie bzw. Ihr Kind gesetzlich versichert sind, sind Ausbildungsinstitute für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen bzw. Fachpsychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche. Diese verfügen über Institutsambulanzen, in denen ebenfalls Therapien angeboten werden.
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Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung kann man direkt einen Termin mit der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Da Therapeut:innen oft keine Sprechstundenhilfe haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Manchmal kann es dauern, bis man eine Antwort erhält. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, Sie als Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.
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Diagnostik und Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenkassen bezahlt. Allerdings wird nicht jede Psychotherapieart über die Krankenkassen bezahlt. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Jugendliche die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die systemische Psychotherapie. Private Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen. Es empfiehlt sich, seine (private) Kasse vor einer Behandlung zu kontaktieren und sich über die Kostenerstattung zu informieren.
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Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Die Suche nach einem Therapieplatz sollte daher so früh wie möglich erfolgen. Sinnvoll ist es, wenn sich Ihr Kind bei mehreren Therapeut:innen auf die Warteliste setzen lässt. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn Ihr Kind zeitlich möglichst flexibel ist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden.
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Zur ersten Therapiestunde sollte Ihr Kind, wenn es gesetzlich versichert ist, seine Krankenkassenkarte mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringen Sie oder Ihr Kind diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist es, bei der Terminvereinbarung direkt nachzufragen, welche Unterlagen man zum ersten Termin mitbringen soll.
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Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie sind für Ihr Kind eine bzw. mehrere psychotherapeutische Sprechstunde(n) vorgesehen. Im Rahmen dieses Erstkontakts klärt die Therapeutin oder der Therapeut u.a. über Behandlungsmöglichkeiten auf und prüft, ob eine Therapie sinnvoll ist – oder ob beispielsweise eine Beratung ausreicht. Wenn bereits Vorbefunde vorliegen, kann die Therapeutin oder der Therapeut diese miteinbeziehen. Danach kann eine Psychotherapie beginnen. Einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde erhält Ihr Kind bzw. erhalten Sie entweder direkt bei dem oder der Therapeut:in oder über die zentrale Vergabestelle der KVB unter der 116 117 – darüber hat Ihr Kind Anspruch auf eine Sprechstunde innerhalb von 5 Wochen.
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Die ersten Stunden bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten sind Probesitzungen, die sogenannte Probatorik oder probatorische Sitzungen. Die Sitzungen dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut:in und Patient:in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Ihr Kind sollte sich gut aufgehoben fühlen und die „Chemie“ sollte stimmen. Wie kann man das überprüfen? Ihr Kind sollte das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf gestellte Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Ihr Kind sollte sich mit seinen Sorgen und Problemen ernstgenommen fühlen. Zudem sollte man das angebotene Behandlungsverfahren (z.B. Verhaltenstherapie) gut akzeptieren können, d.h., das generelle Vorgehen in der Therapie sollte bekannt und gewünscht sein. Wenn Ihr Kind in den ersten Sitzungen merkt, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kann man auch Sie – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – hinzuziehen. Erst nach Ende der probatorischen Sitzungen beginnt die weitere Psychotherapie. Probatorische Sitzungen kann Ihr Kind daher auch bei mehreren Therapeut:innen wahrnehmen, ohne dass es einen Einfluss auf die weitere Psychotherapie hat.
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Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie statt. Stationär bedeutet, dass man auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibt. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass man bis zum späten Nachmittag in der Klinik ist, dann aber zu Hause schläft und auch das Wochenende zu Hause verbringt. Ob Ihr Kind in eine Tagesklinik geht oder vollstationär behandelt wird, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Probleme sind.
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Oft raten die behandelnden Therapeut:innen zu einer bestimmten Klinik in Wohnortnähe. Man kann auch kinderärztlichen oder hausärztlichen Rat einholen. Zusätzlich kann man sich natürlich selbst im Internet über Kliniken informieren. Es gibt auch die Möglichkeit, sich Informationen bei der Krankenkasse einzuholen. Manchmal bieten Kliniken einen Termin für ein Vorgespräch an, bei dem auch die Klinik besichtigt werden kann und geklärt wird, ob eine Behandlung auf der jeweiligen Station sinnvoll ist. Eine weitere Möglichkeit: auf Erfahrungen anderer Patient:innen oder ihrer Angehörigen zurückgreifen.
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Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik unterschiedlich. Sie können sie direkt bei der jeweiligen Klinik erfragen. Meistens muss in der Klinik zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und Einweisenden (das ist i. d. Regel die Behandlerin oder der Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung bzw. einen Bericht der behandelnden Therapeutin oder des Therapeuten und verschiedene Unterlagen (z.B. Anmeldebogen). Sinnvoll ist auch, sich vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse zu informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten.
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Dazu gibt es keine einheitliche Angabe. Denn das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Erkrankung oder der aktuellen Belegung. Am besten informieren Sie sich direkt bei der betreffenden Klinik.
2) ÖSTERREICH: WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Jugendlichen feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.
Krisen und Konflikte sind bei vielen Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation die Diagnose einer Depression bei Jugendlichen stellen und behandeln.
Psychotherapeut:innen haben meistens Psychologie (d.h., sie sind Psycholog:innen) oder auch Pädagogik (d.h., sie sind Pädagog:innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patient:innen zu behandeln. Klinische Psycholog:innen haben Psychologie studiert und anschließend eine Ausbildung abgeschlossen. Ärzt:innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Jugendlichen sind die Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen die ersten Ansprechpartner:innen. Eine erste Anlaufstelle können Ärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt:innen) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt:innen) darstellen. Diese können dich an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.
Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen:
ÄRZT:INNEN:
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Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wer diesen Titel trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.
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Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Diese Ärzt:innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.
PSYCHOTHERAPEUT:INNEN:
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Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:in
So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Weiterbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in gemacht haben.
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Psychologische:r Psychotherapeut:in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Das sind Psycholog:innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut:in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.
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Psychotherapeut:innen mit Weiterbildung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Die Psychotherapeut:innen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden in einer offiziellen Liste des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) aufgeführt. Diese kann man einsehen unter: Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenfachreferat | ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
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Klinische Psycholog:innen
So nennt man Fachpersonen, die nach ihrem Psychologiestudium eine Ausbildung zur/zum Klinischen Psycholog:in abgeschlossen haben. Auf die Diagnostik und Behandlung von Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen wie der Depression sind sie allerdings erst spezialisiert, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung durchlaufen haben.
Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.
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In Österreich kann man einen passenden Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Umgebung bspw. über die Suchfunktion der Homepage der Österreichischen Ärztekammer (aerztekammer.at) finden. Dabei wird man auf die spezifischen Seiten der einzelnen Bundesländer weiterverwiesen. Für die Suche nach Psychotherapeut:innen kann man die Suchfunktion des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie nutzen: psychotherapie.at. Dort wählt man für das jeweilige Bundesland beispielsweise die Form der Psychotherapie (z.B. kognitive Verhaltenstherapie) aus. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer spezifischen Suche nach Psychotherapeut:innen mit Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie über Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenfachreferat | ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie. Man kann auch bei seiner Krankenkasse nachfragen oder den kinderärztlichen oder hausärztlichen Praxen nach geeigneten Therapeut:innen fragen.
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Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung kann man direkt einen Termin mit der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Da Therapeut:innen oft keine Sprechstundenhilfe haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, Sie als Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.
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Psychotherapie gilt in Österreich grundsätzlich als private Leistung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die anfallenden Kosten zu finanzieren. Es empfiehlt sich, diesbezüglich bei der entsprechenden Krankenkasse nachzufragen. U.a. besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen oder bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu beantragen. Auch existieren Sondertarifplätze für Familien, die ein geringeres Einkommen haben. In manchen Fällen werden die gesamten Kosten der Psychotherapie übernommen („Psychotherapie auf Krankenschein“). Dafür muss bei der jeweiligen Kasse ein Antrag eingereicht werden. Diese Plätze sind aber begrenzt.
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Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Die Suche nach einem Therapieplatz sollte daher so früh wie möglich erfolgen. Sinnvoll ist es, wenn sich Ihr Kind bei mehreren Therapeut:innen auf die Warteliste setzen lässt. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn Ihr Kind zeitlich möglichst flexibel ist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Für gewöhnlich darf man bei eigener Kostenübernahme der Psychotherapie (Selbstzahlung) mit verkürzten Wartezeiten rechnen.
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Zur ersten Therapiestunde sollte Ihr Kind, wenn es gesetzlich versichert ist, seine Krankenkassenkarte mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringt Ihr Kind diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist es, bei der Terminvereinbarung direkt nachzufragen, welche Unterlagen man zum ersten Termin mitbringen soll.
-
Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut:in und Patient:in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Ihr Kind sollte sich gut aufgehoben fühlen und die „Chemie“ sollte stimmen. Wie kann man das überprüfen? Ihr Kind sollte das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf gestellte Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Ihr Kind sollte sich mit seinen Sorgen und Problemen ernstgenommen fühlen. Zudem sollte man das angebotene Behandlungsverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gut akzeptieren können, d.h., das generelle Vorgehen in der Therapie sollte bekannt und gewünscht sein. Wenn Ihr Kind in den ersten Sitzungen merkt, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kann man auch Sie – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – hinzuziehen.
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Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie statt. Stationär bedeutet, dass man auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibt. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass man bis zum späten Nachmittag in der Klinik ist, dann aber zu Hause schläft und auch das Wochenende zu Hause verbringt. Ob Ihr Kind in eine Tagesklinik geht oder vollstationär behandelt wird, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Probleme sind.
-
Oft raten die behandelnden Therapeut:innen zu einer bestimmten Klinik in Wohnortnähe. Man kann auch kinderärztlichen oder hausärztlichen Rat einholen. Zusätzlich kann man sich natürlich selbst im Internet über Kliniken informieren. Es gibt auch die Möglichkeit, sich Informationen bei der Krankenkasse einzuholen. Manchmal bieten Kliniken einen Termin für ein Vorgespräch an, bei dem auch die Klinik besichtigt werden kann und geklärt wird, ob eine Behandlung auf der jeweiligen Station sinnvoll ist. Eine weitere Möglichkeit: auf Erfahrungen anderer Patient:innen oder ihrer Angehörigen zurückgreifen.
-
Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik unterschiedlich. Man kann sie direkt bei der jeweiligen Klinik erfragen. Meistens muss in der Klinik zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und Einweisenden (das ist i. d. Regel die Behandlerin oder der Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung bzw. einen Bericht der behandelnden Therapeutin oder des Therapeuten und verschiedene Unterlagen (z.B. Anmeldebogen). Sinnvoll ist auch, sich vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse zu informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten.
-
Dazu gibt es keine einheitliche Angabe. Denn das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Erkrankung oder der aktuellen Belegung. Am besten informieren Sie sich direkt bei der betreffenden Klinik.
3) SCHWEIZ: WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Jugendlichen feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.
Krisen und Konflikte sind bei vielen Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation die Diagnose einer Depression bei Jugendlichen stellen und behandeln.
Psychotherapeut:innen haben meistens Psychologie (d.h., sie sind Psycholog:innen) oder auch Pädagogik (d.h., sie sind Pädagog:innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patient:innen zu behandeln. Ärz:innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Jugendlichen sind die Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen die ersten Ansprechpartner:innen. Eine erste Anlaufstelle können Ärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt:innen) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt:innen) darstellen. Diese können dich an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.
Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen:
ÄRZT:INNEN:
-
Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wer diesen Titel trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.
-
Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Diese Ärzt:innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.
PSYCHOTHERAPEUT:INNEN:
-
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:in
So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in gemacht haben.
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Psychologische:r Psychotherapeut:in mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
Das sind Psycholog:innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut:in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.
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Fachpsycholog:in für Kinder- und Jugendpsychologie mit einer psychotherapeutischen Weiterbildung zur Fachpsycholog:in für Psychotherapie
Dabei kann es sich um den Fachtitel „Fachpsycholog:in für Psychotherapie ASP/FSP/SBAP“ oder um den Fachtitel „eidg. anerkannte:r Psychotherapeut:in“ handeln.
Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.
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Einen passenden Facharzt oder eine Fachärztin, die auf Jugendliche spezialisiert ist, findet man via Internet über die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie.
Eine alternative Suchoption im Internet ist die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte unter doctorfmh.ch. Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen findet man im Internet beispielsweise über die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Therapieplatzvermittlung). Man kann natürlich auch seine Krankenkasse oder seine kinderärztliche oder hausärztliche Praxis konsultieren. -
Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung kann man direkt einen Termin mit der Therapeutin/der Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Da Therapeut:innen oft keine Sprechstundenhilfe haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, Sie als Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.
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Im Allgemeinen ist die Kostenübernahme einer Behandlung, die von psychologischen Psychotherapeut:innen durchgeführt wird, in der Schweiz begrenzt. Sie wird nicht bzw. nicht umfänglich von der Grundversicherung getragen. Wenn die psychologische Psychotherapeutin oder der -therapeut bei einer Ärztin oder einem Arzt angestellt ist, können die Behandlungskosten abgerechnet werden (bezeichnet als „delegierte Psychotherapie“). Auch Psychotherapie, die von Ärzt:innen durchgeführt wird, kann unter gewissen Voraussetzungen übernommen werden. Ausführlichere Informationen erteilen die entsprechenden Krankenkassen bzw. auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG).
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Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Die Suche nach einem Therapieplatz sollte daher so früh wie möglich erfolgen. Sinnvoll ist es, wenn sich Ihr Kind bei mehreren Therapeut:innen auf die Warteliste setzen lässt. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn Ihr Kind zeitlich möglichst flexibel ist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Für gewöhnlich darf man bei eigener Kostenübernahme der Psychotherapie (Selbstzahlung) mit verkürzten Wartezeiten rechnen.
-
Zur ersten Therapiestunde sollte Ihr Kind, wenn es gesetzlich versichert ist, seine Krankenkassenkarte mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringt Ihr Kind diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist es, bei der Terminvereinbarung direkt nachzufragen, welche Unterlagen man zum ersten Termin mitbringen soll.
-
Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut:in und Patient:in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Ihr Kind sollte sich gut aufgehoben fühlen und die „Chemie“ sollte stimmen. Wie kann man das überprüfen? Ihr Kind sollte das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf gestellte Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Ihr Kind sollte sich mit seinen Sorgen und Problemen ernstgenommen fühlen. Zudem sollte man das angebotene Behandlungsverfahren (z.B. Verhaltenstherapie) gut akzeptieren können, d.h., das generelle Vorgehen in der Therapie sollte bekannt und gewünscht sein. Wenn Ihr Kind in den ersten Sitzungen merkt, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kann man auch Sie – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – hinzuziehen.
-
Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in einem Spital für Kinder- und Jugendpsychiatrie statt. Stationär bedeutet, dass man auch über Nacht und am Wochenende im Spital bleibt. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass man bis zum späten Nachmittag im Spital ist, dann aber zu Hause schläft und auch das Wochenende zu Hause verbringt. Ob Ihr Kind in eine Tagesklinik geht oder vollstationär behandelt wird, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Probleme sind.
-
Oft raten die behandelnden Therapeut:innen zu einem bestimmten Spital in Wohnortnähe. Man kann auch kinderärztlichen oder hausärztlichen Rat einholen. Zusätzlich kann man sich natürlich selbst im Internet über Spitäler informieren. Es gibt auch die Möglichkeit, sich Informationen bei der Krankenkasse einzuholen. Manchmal bieten Spitäler einen Termin für ein Vorgespräch an, bei dem auch das Spital besichtigt werden kann und geklärt wird, ob eine Behandlung auf der jeweiligen Station sinnvoll ist. Eine weitere Möglichkeit: auf Erfahrungen anderer Patient:innen oder ihrer Angehörigen zurückgreifen.
-
Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Spital unterschiedlich. Man kann sie direkt bei dem jeweiligen Spital erfragen. Teilweise erfolgt die Anmeldung über das dem Wohnort nächstgelegene zuständige Ambulatorium. Meistens muss in der betreffenden Einrichtung zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und den Einweisenden (das ist i. d. Regel die Behandlerin oder der Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage des Spitals eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Spitäler verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung bzw. einen Bericht der behandelnden Therapeutin/des behandelnden Therapeuten und verschiedene Unterlagen (z.B. Anmeldebogen). Sinnvoll ist es auch, sich vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse zu informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten.
-
Dazu gibt es keine einheitliche Angabe. Denn das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Erkrankung oder der aktuellen Belegung. Am besten informieren Sie sich direkt im betreffenden Spital/in der betreffenden Klinik.