Wer kann eine Depression diagnostizieren und behandeln?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen diagnostizieren, also feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Von Selbsttests, die im Internet kursieren, raten wir ausdrücklich ab.
Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können und wer Ihnen hilft.
Krisen und Konflikte sind bei vielen Kindern und Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation eine Depression bei Kindern und Jugendlichen diagnostizieren und behandeln.
Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen. Eine erste Anlaufstelle können Ärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt*in) darstellen. Diese können Sie an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.
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Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:
Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt. -
Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeut*in:
So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemacht haben. Sie haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben.
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Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:
Das sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben. Sie haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben.
In Österreich sind folgende Fachpersonen zur Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen geeignet:
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Fachärztinnen und Fachärzte mit Diplom für Psychotherapeutische Medizin (Psy III):
Die Ärztinnen und Ärzte können Psychotherapien bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen.
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Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Weiterbildung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche:
Die Psychotherapeut*innen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden in einer offiziellen Liste des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) aufgeführt. Diese kann nachfolgend eingesehen werden: psychotherapie.at
In der Schweiz sind folgende Fachpersonen zur Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen geeignet:
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Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie FMH:
Die Psychotherapeut*innen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden in einer offiziellen Liste des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) aufgeführt. Diese kann nachfolgend eingesehen werden: psychotherapie.at
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Fachpsychologin und Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie mit einer psychotherapeutischen Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Psychotherapie:
Ärztinnen und Ärzte, die diesen Facharzttitel nach dem 01.01.1998 erhalten haben, können Psychotherapien bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen.
Andere Berufsgruppen wie
Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich
Psychiatrie und Psychotherapie
(oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen, sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Daher ist es ratsam, sich an die vier oben genannten Berufsgruppen zu halten.