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Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen diagnostizieren, also feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Von Selbsttests, die im Internet kursieren, raten wir ausdrücklich ab.

Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können und wer Ihnen hilft.

Krisen und Konflikte sind bei vielen Kindern und Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation eine Depression bei Kindern und Jugendlichen diagnostizieren und behandeln.

Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen.

Eine erste Anlaufstelle können Ärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt:in) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt:in) darstellen. Diese können Sie an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.

  1. Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:

    Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt. Eine Behandlung ist bis zum 18. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.

  2. Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeut:in & Fachpsychotherapeut:in für Kinder und Jugendliche:

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen haben nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung gemacht haben. Fachpsychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche haben Psychologie studiert und eine mehrjährige Weiterbildung gemacht. Beide haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben. Eine Behandlung ist bis zum 18. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.

  3. Ärzt:in und Psychotherapeut:in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:

    Das sind Ärzt:innen und Psycholog:innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut:in für Erwachsene gemacht haben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben. Sie haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben.

Andere Berufsgruppen wie
Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich
Psychiatrie und Psychotherapie
(oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen, sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Daher ist es ratsam, sich an die vier oben genannten Berufsgruppen zu halten.

In Österreich und der Schweiz sind folgende Fachpersonen zur Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen geeignet:

Österreich

Wer diesen Titel trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

Diese Ärzt:innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.

So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Weiterbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in gemacht haben.

Das sind Psycholog:innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut:in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

Die Psychotherapeut:innen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden in einer offiziellen Liste des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) aufgeführt. Diese kann man einsehen unter: Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenfachreferat | ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

So nennt man Fachpersonen, die nach ihrem Psychologiestudium eine Ausbildung zur/zum Klinischen Psycholog:in abgeschlossen haben. Auf die Diagnostik und Behandlung von Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen wie der Depression sind sie allerdings erst spezialisiert, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung durchlaufen haben.

Schweiz

Wer diesen Titel trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

Diese Ärzt:innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.

So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in gemacht haben.

Das sind Psycholog:innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut:in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

Dabei kann es sich um den Fachtitel „Fachpsycholog:in für Psychotherapie ASP/FSP/SBAP“ oder um den Fachtitel „eidg. anerkannte:r Psychotherapeut:in“ handeln.