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1) DEUTSCHLAND:

WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.

Krisen und Konflikte sind bei vielen Kindern und Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation die Diagnose einer Depression bei Kindern und Jugendlichen stellen und behandeln.

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Psychotherapeut*innen haben meistens Psychologie (d.h., sie sind Psycholog*innen) oder auch Pädagogik (d.h., sie sind Pädagog*innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patient*innen zu behandeln. Ärzt*innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen sind die Ärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen die geeigneten Fachpersonen. Eine erste Anlaufstelle können Ärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt*in) darstellen. Diese können dich an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.

Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen:

ÄRZT*INNEN:

  1. Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

  2. Ärzt*in für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Kinderärzt*in oder Hausärzt*in)

    Hinter diesem Titel verbergen sich Ärzt*innen, die nach dem Medizinstudium eine Zusatzqualifikation erworben haben – nämlich im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ihre Facharztausbildung können sie aber in einem anderen medizinischen Gebiet abgelegt haben.

  3. Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

    Diese Ärzt*innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.

PSYCHO­THERA­PEUT*INNEN:

  1. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in

    So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemacht haben. Sie haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben.

  2. Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

    Das sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik, wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.

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WIE FINDEN SIE GEEIGNETE THERAPEUT*INNEN FÜR IHR KIND IN DER NÄHE?

Für gesetzlich Versicherte bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Deutschland einen Service an, der bei der Suche nach geeigneten Therapeut*innen unterstützt. Dabei werden freie Therapieplätze in Wohnortnähe telefonisch vermittelt.

Zum anderen gibt es die kostenlose Therapeut*innen-Suche über Suchportale im Internet. Beispiele hierfür sind:

Man kann nach Therapeut*innen natürlich auch in den „Gelben Seiten“ suchen (online bspw. unter „Psychotherapie: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“), bei seiner Krankenkasse nachfragen oder den*die Kinderärzt*in- bzw. Hausärzt*in fragen.

Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung kann man direkt einen Termin mit der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Da Therapeut*innen oft keine Sprechstundenhilfe haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Manchmal kann es dauern, bis man eine Antwort erhält. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, Sie als Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.

Diagnostik und Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenkassen bezahlt. Allerdings wird nicht jede Psychotherapieart über die Krankenkassen bezahlt. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Private Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen. Es empfiehlt sich, seine (private) Kasse vor einer Behandlung zu kontaktieren und sich über die Kostenerstattung zu informieren.

Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Die Suche nach einem Therapieplatz sollte daher so früh wie möglich erfolgen. Sinnvoll ist es, wenn sich Ihr Kind bei mehreren Therapeut*innen auf die Warteliste setzen lässt. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn Ihr Kind zeitlich möglichst flexibel ist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden.

Zur ersten Therapiestunde sollte Ihr Kind, wenn es gesetzlich versichert ist, seine Krankenkassenkarte mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringen Sie oder Ihr Kind diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist es, bei der Terminvereinbarung direkt nachzufragen, welche Unterlagen man zum ersten Termin mitbringen soll.

Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie muss Ihr Kind eine bzw. mehrere psychotherapeutische Sprechstunde(n) besuchen. Im Rahmen dieses Erstkontakts klärt die Therapeutin oder der Therapeut u.a. über Behandlungsmöglichkeiten auf und prüft, ob eine Therapie sinnvoll ist – oder ob beispielsweise eine Beratung ausreicht. Wenn bereits Vorbefunde vorliegen, kann die Therapeutin oder der Therapeut diese miteinbeziehen. Danach kann eine Psychotherapie beginnen.

Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut*in und Patient*in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Ihr Kind sollte sich gut aufgehoben fühlen und die „Chemie“ sollte stimmen. Wie kann man das überprüfen? Ihr Kind sollte das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf gestellte Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Ihr Kind sollte sich mit seinen Sorgen und Problemen ernstgenommen fühlen. Zudem sollte man das angebotene Behandlungsverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gut akzeptieren können, d.h., das generelle Vorgehen in der Therapie sollte bekannt und gewünscht sein. Wenn Ihr Kind in den ersten Sitzungen merkt, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kann man auch Sie – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – hinzuziehen.

Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie statt. Stationär bedeutet, dass man auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibt. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass man bis zum späten Nachmittag in der Klinik ist, dann aber zu Hause schläft und auch das Wochenende zu Hause verbringt. Ob Ihr Kind in eine Tagesklinik geht oder vollstationär behandelt wird, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Probleme sind.

Oft raten die behandelnden Therapeut*innen zu einer bestimmten Klinik in Wohnortnähe. Man kann auch den*die behandelnde*n Kinderärzt*in oder Hausärzt*in um Rat fragen. Zusätzlich kann man sich natürlich selbst im Internet über Kliniken informieren. Onlineportale wie kinderpsychiater.org oder neurologen-und-psychiater-im-netz.org können bei der Kliniksuche in Wohnortnähe nützlich sein. Es gibt auch die Möglichkeit, sich Informationen bei der Krankenkasse einzuholen. Manchmal bieten Kliniken einen Tag der offenen Tür oder einen Termin für ein Beratungsgespräch an, bei dem auch die Klinik besichtigt werden kann. Eine weitere Möglichkeit: auf Erfahrungen anderer Patient*innen oder ihrer Angehörigen zurückgreifen.

Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik unterschiedlich. Sie können sie direkt bei der jeweiligen Klinik erfragen. Meistens muss in der Klinik zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und Einweisenden (das ist i. d. Regel die Behandlerin oder der Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung bzw. einen Bericht der behandelnden Therapeutin oder des Therapeuten und verschiedene Unterlagen (z.B. Anmeldebogen). Sinnvoll ist auch, sich vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse zu informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten.

Dazu gibt es keine einheitliche Angabe. Denn das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Erkrankung oder der aktuellen Belegung. Am besten informieren Sie sich direkt bei der betreffenden Klinik.

2) ÖSTERREICH:

WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.

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Krisen und Konflikte sind bei vielen Kindern und Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation die Diagnose einer Depression bei Kindern und Jugendlichen stellen und behandeln.

Psychotherapeut*innen haben meistens Psychologie (d.h., sie sind Psycholog*innen) oder auch Pädagogik (d.h., sie sind Pädagog*innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patient*innen zu behandeln. Klinische Psycholog*innen haben Psychologie studiert und anschließend eine Ausbildung abgeschlossen. Ärzt*innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen sind die Ärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen die ersten Ansprechpartner.

Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen:

ÄRZT*INNEN:

  1. Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Wer diesen Titel trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

  2. Ärzt*in für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Hausärzt*in)

    Hinter diesem Titel verbergen sich Ärzt*innen, die nach dem Medizinstudium eine Zusatzqualifikation erworben haben – nämlich im Bereich Kinder- und Jugendpsychotherapie. Ihre Facharztausbildung können sie aber in einem anderen medizinischen Gebiet abgelegt haben.

  3. Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

    Diese Ärzt*innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.

PSYCHO­THERA­PEUT*INNEN:

  1. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in

    So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Weiterbildung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in gemacht haben.

  2. Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

    Das sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

  3. Psychotherapeut*innen mit Weiterbildung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

    Die Psychotherapeut*innen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden in einer offiziellen Liste des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) aufgeführt. Diese kann man einsehen unter: psychotherapie.de

  4. Klinische Psycholog*innen

    So nennt man Fachpersonen, die nach ihrem Psychologiestudium eine Ausbildung zur/zum Klinischen Psycholog*in abgeschlossen haben. Auf die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen wie der Depression sind sie allerdings erst spezialisiert, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung durchlaufen haben.

Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.

In Österreich kann man einen passenden Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Umgebung bspw. über die Suchfunktion der Homepage der Österreichischen Ärztekammer (aerztekammer.at) finden. Dabei wird man auf die spezifischen Seiten der einzelnen Bundesländer weiterverwiesen. Für die Suche nach Psychotherapeut*innen kann man die Suchfunktion des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie nutzen: psychotherapie.at. Dort wählt man für das jeweilige Bundesland beispielsweise die Form der Psychotherapie (z.B. kognitive Verhaltenstherapie) aus. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer spezifischen Suche nach Psychotherapeut*innen mit Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie über psychotherapie.at. Man kann auch bei seiner Krankenkasse nachfragen oder den Kinderarzt bzw. die Hausärztin nach geeigneten Therapeut*innen fragen.

Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung kann man direkt einen Termin mit der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Da Therapeut*innen oft keine Sprechstundenhilfe haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, Sie als Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.

Psychotherapie gilt in Österreich grundsätzlich als private Leistung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die anfallenden Kosten zu finanzieren. Es empfiehlt sich, diesbezüglich bei der entsprechenden Krankenkasse nachzufragen. U.a. besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen oder bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu beantragen. Auch existieren Sondertarifplätze für einkommensschwache Patient*innen. In manchen Fällen werden die gesamten Kosten der Psychotherapie übernommen („Psychotherapie auf Krankenschein“). Dafür muss bei der jeweiligen Kasse ein Antrag eingereicht werden. Diese Plätze sind aber begrenzt.

Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Die Suche nach einem Therapieplatz sollte daher so früh wie möglich erfolgen. Sinnvoll ist es, wenn sich Ihr Kind bei mehreren Therapeut*innen auf die Warteliste setzen lässt. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn Ihr Kind zeitlich möglichst flexibel ist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Für gewöhnlich darf man bei eigener Kostenübernahme der Psychotherapie (Selbstzahlung) mit verkürzten Wartezeiten rechnen.

Zur ersten Therapiestunde sollte Ihr Kind, wenn es gesetzlich versichert ist, seine Krankenkassenkarte mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringt Ihr Kind diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist es, bei der Terminvereinbarung direkt nachzufragen, welche Unterlagen man zum ersten Termin mitbringen soll.

Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut*in und Patient*in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Ihr Kind sollte sich gut aufgehoben fühlen und die „Chemie“ sollte stimmen. Wie kann man das überprüfen? Ihr Kind sollte das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf gestellte Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Ihr Kind sollte sich mit seinen Sorgen und Problemen ernstgenommen fühlen. Zudem sollte man das angebotene Behandlungsverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gut akzeptieren können, d.h., das generelle Vorgehen in der Therapie sollte bekannt und gewünscht sein. Wenn Ihr Kind in den ersten Sitzungen merkt, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kann man auch Sie – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – hinzuziehen.

Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie statt. Stationär bedeutet, dass man auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibt. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass man bis zum späten Nachmittag in der Klinik ist, dann aber zu Hause schläft und auch das Wochenende zu Hause verbringt. Ob Ihr Kind in eine Tagesklinik geht oder vollstationär behandelt wird, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Probleme sind.

Oft raten die behandelnden Therapeut*innen zu einer bestimmten Klinik in Wohnortnähe. Man kann auch den*die behandelnde*n Kinderärzt*in oder Hausärzt*in um Rat fragen. Zusätzlich kann man sich natürlich selbst im Internet über Kliniken informieren. Es gibt auch die Möglichkeit, sich Informationen bei der Krankenkasse einzuholen. Manchmal bieten Kliniken einen Tag der offenen Tür oder einen Termin für ein Beratungsgespräch an, bei dem auch die Klinik besichtigt werden kann. Eine weitere Möglichkeit: auf Erfahrungen anderer Patient*innen oder ihrer Angehörigen zurückgreifen.

Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik unterschiedlich. Man kann sie direkt bei der jeweiligen Klinik erfragen. Meistens muss in der Klinik zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und Einweisenden (das ist i. d. Regel die Behandlerin oder der Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung bzw. einen Bericht der behandelnden Therapeutin oder des Therapeuten und verschiedene Unterlagen (z.B. Anmeldebogen). Sinnvoll ist auch, sich vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse zu informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten.

Dazu gibt es keine einheitliche Angabe. Denn das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Erkrankung oder der aktuellen Belegung. Am besten informieren Sie sich direkt bei der betreffenden Klinik.

3) SCHWEIZ:

WER KANN EINE DEPRESSION FESTSTELLEN UND BEHANDELN?

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind depressiv sein könnte, ist es wichtig, sich an die richtige Fachperson zu wenden. Denn um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen feststellen zu können, braucht es besondere Qualifikationen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.

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Krisen und Konflikte sind bei vielen Kindern und Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung und der Abnabelung vom Elternhaus. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung ist nicht leicht – deshalb sollten nur Fachpersonen mit spezieller Qualifikation die Diagnose einer Depression bei Kindern und Jugendlichen stellen und behandeln.

Psychotherapeut*innen haben meistens Psychologie (d.h., sie sind Psycholog*innen) oder auch Pädagogik (d.h., sie sind Pädagog*innen) studiert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten abgeschlossen, wodurch sie berechtigt sind, Patient*innen zu behandeln. Ärzt*innen durchlaufen zur Spezialisierung eine mehrjährige Weiterbildung. Für die Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen sind die Ärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen die ersten Ansprechpartner*innen.

Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen:

ÄRZT*INNEN:

  1. Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Wer diesen Titel trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

  2. Ärzt*in für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Hausärzt*in)

    Hinter diesem Titel verbergen sich Ärzt*innen, die nach dem Medizinstudium eine Zusatzqualifikation erworben haben – nämlich im Bereich Kinder- und Jugendpsychotherapie. Ihre Facharztausbildung können sie aber in einem anderen medizinischen Gebiet abgelegt haben.

  3. Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

    Diese Ärzt*innen haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen. Sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert – deshalb empfehlen wir, sich an die anderen genannten Berufsbezeichnungen zu wenden.

PSYCHO­THERA­PEUT*INNEN:

  1. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in

    So nennt man Fachleute, die nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemacht haben.

  2. Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Fachkunde für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

    Das sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Sie haben auch eine staatliche Zulassung erhalten, den Beruf auszuüben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben.

  3. Fachpsycholog*in für Kinder- und Jugendpsychologie mit einer psychotherapeutischen Weiterbildung zur Fachpsycholog*in für Psychotherapie

    Dabei kann es sich um den Fachtitel „Fachpsycholog*in für Psychotherapie ASP/FSP/SBAP“ oder um den Fachtitel „eidg. anerkannte*r Psychotherapeut*in“ handeln.

Die entsprechende Fachperson wird erst eine Diagnostik der Erkrankung vornehmen, d.h. verschiedene Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob bzw. welche Erkrankung bei Ihrem Kind vorliegt. Basierend auf dem Ergebnis der Diagnostik wird sie dann die entsprechende Behandlung einleiten.

Einen passenden Facharzt oder eine Fachärztin, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist, findet man via Internet über die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie. Eine alternative Suchoption im Internet ist die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte unter doctorfmh.ch. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen findet man im Internet beispielsweise über die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Therapieplatzvermittlung). Man kann natürlich auch bei seiner Krankenkasse nachfragen oder Kinder- bzw. Hausärzt*innen konsultieren.

Für den Termin zur Diagnostik oder Behandlung kann man direkt einen Termin mit der Therapeutin/der Therapeuten vereinbaren, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Da Therapeut*innen oft keine Sprechstundenhilfe haben, ist es üblich, zunächst auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wichtig, Sie als Eltern einzubeziehen, wenn eine Diagnostik oder eine Psychotherapie stattfinden soll.

Im Allgemeinen ist die Kostenübernahme einer Behandlung, die von psychologischen Psychotherapeut*innen durchgeführt wird, in der Schweiz begrenzt. Sie wird nicht bzw. nicht umfänglich von der Grundversicherung getragen. Wenn die psychologische Psychotherapeutin oder der -therapeut bei einer Ärztin oder einem Arzt angestellt ist, können die Behandlungskosten abgerechnet werden (bezeichnet als „delegierte Psychotherapie“). Auch Psychotherapie, die von Ärzt*innen durchgeführt wird, kann unter gewissen Voraussetzungen übernommen werden. Ausführlichere Informationen erteilen die entsprechenden Krankenkassen bzw. auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Je nach Bundesland und Region (Stadt oder Land) sind teilweise leider lange Wartezeiten üblich. Die Suche nach einem Therapieplatz sollte daher so früh wie möglich erfolgen. Sinnvoll ist es, wenn sich Ihr Kind bei mehreren Therapeut*innen auf die Warteliste setzen lässt. Um nicht zu lange auf einen Termin warten zu müssen, ist es von Vorteil, wenn Ihr Kind zeitlich möglichst flexibel ist. Regelmäßige Therapietermine sollten aber nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Für gewöhnlich darf man bei eigener Kostenübernahme der Psychotherapie (Selbstzahlung) mit verkürzten Wartezeiten rechnen.

Zur ersten Therapiestunde sollte Ihr Kind, wenn es gesetzlich versichert ist, seine Krankenkassenkarte mitnehmen. Falls bereits Vorbehandlungen bzw. Diagnostik stattgefunden haben (im psychologischen oder psychiatrischen Bereich), sind für die künftige Behandlerin oder den Behandler auch die Vorbefunde (Arztbriefe etc.) von Bedeutung. Am besten bringt Ihr Kind diese bereits in Kopie mit. Je nach Problemlage können auch die Schulzeugnisse wichtig sein. Sinnvoll ist es, bei der Terminvereinbarung direkt nachzufragen, welche Unterlagen man zum ersten Termin mitbringen soll.

Die ersten Therapiestunden dienen auch dazu, festzustellen, ob Therapeut*in und Patient*in gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Ihr Kind sollte sich gut aufgehoben fühlen und die „Chemie“ sollte stimmen. Wie kann man das überprüfen? Ihr Kind sollte das Gefühl haben, dass die Therapeutin oder der Therapeut auf gestellte Fragen eingeht und sie verständlich beantwortet. Ihr Kind sollte sich mit seinen Sorgen und Problemen ernstgenommen fühlen. Zudem sollte man das angebotene Behandlungsverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gut akzeptieren können, d.h., das generelle Vorgehen in der Therapie sollte bekannt und gewünscht sein. Wenn Ihr Kind in den ersten Sitzungen merkt, dass die Therapeutin oder der Therapeut nicht passt, ist es wichtig, das früh anzusprechen. Eventuell lassen sich Unsicherheiten und Unstimmigkeiten durch ein Gespräch aus dem Weg räumen. Dafür kann man auch Sie – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – hinzuziehen.

Bei schwerwiegenderen Problemen kann es sein, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht und daher ein teilstationärer (d.h. ein tagesklinischer) oder stationärer Aufenthalt in einer Klinik empfohlen wird. Die Behandlung findet in einer Klinik/einem Spital für Kinder- und Jugendpsychiatrie statt. Stationär bedeutet, dass man auch über Nacht und am Wochenende in der Klinik bleibt. Teilstationär/in einer Tagesklinik bedeutet, dass man bis zum späten Nachmittag in der Klinik/im Spital ist, dann aber zu Hause schläft und auch das Wochenende zu Hause verbringt. Ob Ihr Kind in eine Tagesklinik geht oder vollstationär behandelt wird, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Probleme sind.

Oft raten die behandelnden Therapeut*innen zu einem bestimmten Spital in Wohnortnähe. Man kann auch den*die behandelnde*n Kinderärzt*in oder Hausärzt*in um Rat fragen. Zusätzlich kann man sich natürlich selbst im Internet über Kliniken informieren. Es gibt auch die Möglichkeit, sich Informationen bei der Krankenkasse einzuholen. Manchmal bieten Kliniken/Spitäler einen Tag der offenen Tür oder einen Termin für ein Beratungsgespräch an, bei dem auch die Klinik/das Spital besichtigt werden kann. Eine weitere Möglichkeit: auf Erfahrungen anderer Patient*innen und ihrer Angehörigen zurückgreifen.

Die Abläufe für eine Anmeldung sind je nach Klinik/Spital unterschiedlich. Man kann sie direkt bei der jeweiligen Klinik/dem jeweiligen Spital erfragen. Teilweise erfolgt die Anmeldung über das dem Wohnort nächstgelegene zuständige Ambulatorium. Meistens muss in der betreffenden Einrichtung zunächst eine telefonische Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und den Einweisenden (das ist i. d. Regel die Behandlerin oder der Behandler) erfolgen. Dafür gibt es auf der Homepage der Klinik eine Nummer, die meistens unter „Anmeldung“ vermerkt ist. Kliniken verlangen zur Aufnahme zusätzlich eine Einweisung bzw. einen Bericht der behandelnden Therapeutin/des behandelnden Therapeuten und verschiedene Unterlagen (z.B. Anmeldebogen). Sinnvoll ist es auch, sich vorab über die Kostenzusage bei der Krankenkasse zu informieren. Teilweise wird bei einem solchen Anmeldeprozess auch die Möglichkeit einer Stationsführung bzw. eines Vorgespräches angeboten.

Dazu gibt es keine einheitliche Angabe. Denn das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Erkrankung oder der aktuellen Belegung. Am besten informieren Sie sich direkt im betreffenden Spital/in der betreffenden Klinik.